Gute Gründe für die Initiative

Dies ist der genaue Wortlaut der Initiative:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 197 Ziff. 12

Übergangsbestimmung zu Art. 112 (Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung)

1 Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente haben Anspruch auf einen jährlichen Zuschlag in der Höhe eines Zwölftels ihrer jährlichen Rente.

2 Der Anspruch auf den jährlichen Zuschlag entsteht spätestens mit Beginn des zweiten Kalenderjahres, das der Annahme dieser Bestimmung durch Volk und Stände folgt.

3 Das Gesetz stellt sicher, dass der jährliche Zuschlag weder zu einer Reduktion der Ergänzungsleistungen noch zum Verlust des Anspruchs auf diese Leistungen führt.


Die Zahlen belegen: eine 13. AHV ist nötig!

(wischen oder scrollen per Pfeiltasten)


Argumente teilen