Gute Gründe für die 13. AHV-Rente

Dies ist der Initiativtext, über den wir abstimmen:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 197 Ziff. 12

Übergangsbestimmung zu Art. 112 (Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung)

1 Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente haben Anspruch auf einen jährlichen Zuschlag in der Höhe eines Zwölftels ihrer jährlichen Rente.

2 Der Anspruch auf den jährlichen Zuschlag entsteht spätestens mit Beginn des zweiten Kalenderjahres, das der Annahme dieser Bestimmung durch Volk und Stände folgt.

3 Das Gesetz stellt sicher, dass der jährliche Zuschlag weder zu einer Reduktion der Ergänzungsleistungen noch zum Verlust des Anspruchs auf diese Leistungen führt.


Die Zahlen belegen: eine 13. AHV-Rente ist nötig und möglich!

Kaufkraft- und Rentenentwicklung im Vergleich zeigen die Rentenlücke
Die Frauenrenten-Lücke: Frauen erhalten ein Drittel weniger Rente im Alter.
13. AHV-Rente ist möglich. Denn die AHV ist solide finanziert
Die AHV ist effizient, wie ein Kostenvergleich für die 13. Monatsrente zwischen AHV und 3. Säule zeigt.

Für fast alle in der Schweiz Lebende lohnt sich die AHV. Denn in der AHV zahlen die Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge. Die AHV hat tiefe und stabile Kosten. Alle Erträge fliessen direkt in die Renten – hier verdienen keine Banken, Vermittler oder Aktionäre mit. Auch Topverdienende zahlen einen Teil unserer Rente. Ihre Millionenlöhne und -Boni sind AHV-pflichtig – ohne dass sie dafür mehr Rente erhalten. Das kommt uns allen zugute.
Eine 13. AHV-Rente kostet die Arbeitnehmenden längerfristig nur 80 Rappen pro Tag. Müssten wir denselben Betrag privat – beispielsweise über die 3. Säule – ansparen, wären das dreimal so viel pro Tag. Sofern man überhaupt das Geld dazu hat.

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